Einladung zur

ORDENTLICHEN
HAUPTVER­SAMMLUNG

Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft

Alfter



Wertpapier-Kenn-Nummer A1TNLL

ISIN DE000A1TNLL3
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG


ein, die

am Donnerstag, den 31. August 2023, um 10:00 Uhr,

am Sitz der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG in den Ausstellungsräumen der AGROB BUCHTAL GmbH, Duisdorfer Straße, 53347 Alfter-Witterschlick, stattfindet.

I. TAGESORDNUNG

  1. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2022 und die Geschäftslage
    Zu Tagesordnungspunkt 1 wird der Vorstand über das Geschäftsjahr 2022 und die Geschäftslage berichten. Es wird zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst.
  2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2022 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG am 24. April 2023 gebilligt und damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat ebenfalls am 24. April 2023 gebilligt. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.
    Die vorstehend genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG (Servaisstraße 9, 53347 Alfter-Witterschlick) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden zudem auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Die Vorlage und Zugänglichmachung des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns entfällt, da die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 keinen Bilanzgewinn erzielt hat.
  3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.
  4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft Steuer­beratungs­gesellschaft, Neuss, als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.
  6. Wahlen zum Aufsichtsrat
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 DrittelbG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählen sind.

    Zwei Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung gewählt wurden, die Herren Wilfried Delker und Dr. Stephan Schelo, haben ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt und sind damit aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden. Mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 27.03.2023 wurden an ihrer Stelle die Herren Marco Lindgens und Jörg Weber zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung durch das Gericht erfolgte befristet bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft. Daher ist in Bezug auf diese beiden Personen eine Neuwahl erforderlich.

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

    1. Marco Lindgens, Krefeld, Vorstand der Raisin Bank AG
    2. Jörg Weber, Bonn, selbstständiger M&A-Berater

    Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats beschließen zu lassen.

II. HINWEISE ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

  1. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform im Sinne von § 126b BGB (z.B. schriftlich, per Fax oder per E-Mail) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse angemeldet haben:

    Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft
    c/o Deutsche Bank AG
    Securities Production
    – General Meetings –
    Postfach 20 01 07
    D-60605 Frankfurt am Main
    Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
    E-Mail: wp.hv@db-is.com

    Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache muss der Gesellschaft unter der vorstehend mitgeteilten Adresse bis spätestens Donnerstag, 24. August 2023, 24:00 Uhr, zugehen.

    Ferner haben Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und Stimmrechte ausüben wollen, nach § 17 Abs. 2 der Satzung ihre Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Für diesen Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (also Donnerstag, 10. August 2023, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse bis spätestens Donnerstag, 24. August 2023, 24:00 Uhr, zugehen.

    Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
  2. Bedeutung des Nachweisstichtags
    Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme oder den Umfang des Stimmrechts. Aktionäre, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besaßen, sondern diese erst danach erworben haben, können somit nur an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben, sofern sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

III. HINWEISE ZUR STIMMRECHTSVERTRETUNG

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Dies gilt nicht bei den in § 135 AktG Bevollmächtigten, d.h. bei der Ausübung des Stimmrechts durch Intermediäre. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigten rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären die Möglichkeit, sich bei der Abstimmung durch die von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern sind zu diesem Zweck eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Aktionäre, die sich durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen möchten, müssen die Stimmrechtsvollmacht und Weisungen in Textform (§ 126b BGB) an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen.

Ein Formular für die Vollmachts- und Weisungserteilung wird mit der Eintrittskarte nach erfolgter Anmeldung übermittelt. Die Vollmachts- und Weisungserteilungen oder deren Widerruf oder Änderungen müssen spätestens bis Mittwoch, den 30. August 2023, 16:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein, wenn sie nicht am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen wird:

Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft
Vorstand
Servaisstraße
D-53347 Alfter-Witterschlick
Telefax: +49 (0) 228 391-301208
E-Mail: hauptversammlung@deutsche-steinzeug.de

Eine Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist für während der Hauptversammlung anwesende Aktionäre oder Aktionärsvertreter auch noch während der Hauptversammlung möglich, und zwar bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

IV. HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Etwaige veröffentlichungspflichtige Gegenanträge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden über die nachfolgend genannte Internetseite zugänglich gemacht werden:

https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung

V. DATENSCHUTZ­RECHTLICHER HINWEIS

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer an der Hauptversammlung ist die Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft verantwortlich. Sie erreichen uns und unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@deutsche-steinzeug.de. Wir verwenden die von Ihnen übermittelten persönlichen Daten nur im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung.

Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, können Sie unter

deutsche-steinzeug.de/media/DSCB_HV_2023_Informationen_zum_Datenschutz.pdf

einsehen.

Alfter-Witterschlick, im Juli 2023
Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Veröffentlichungspflichtige Gegenanträge und Ergänzungsverlangen

Veröffentlichungspflichtige Gegenanträge und Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der Hauptversammlung 2023 wurden von Aktionären bisher nicht gestellt, sollten veröffentlichungspflichtige Gegenanträge und Ergänzungsverlangen gestellt werden, werden diese unverzüglich über diese Seite publiziert.

Alfter-Witterschlick, im Juli 2023
Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Angaben nach § 125 Absatz 5, Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungs­verordnung (EU) 2018/1212

TEIL A Inhalt der Mitteilung
A1. Eindeutige Kennung des Ereignisses c99a458c-285b-4dcb-954f-2785aab4f55f
A2. Art der Mitteilung Einladung zur Hauptversammlung
Teil B. Angaben zum Emittenten
B1. ISIN DE000A1TNLL3
B2. Name des Emittenten Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG
C. Angaben zur Hauptversammlung
C1. Datum der Hauptversammlung 31. August 2023
C2. Uhrzeit der Hauptversammlung 08:00 Uhr UTC (10:00 Uhr MESZ)
C3. Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung (GMET)
C4. Ort der Hauptversammlung in den Räumen der Gesellschaft, Duisdorfer Straße -Fliesenausstellung der AGROB BUCHTAL GmbH- in 53347 Alfter-Witterschlick
C5. Aufzeichnungsdatum 10. August 2023
C6. Uniform Resource Locator (URL) https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
D. Teilnahme* an der Hauptversammlung
D1. Art der Teilnahme* des Aktionärs Teilnahme persönlich (PH) oder durch bevollmächtigten Dritten (PX)
D2. Vom Emittenten für die Mitteilung der Teilnahme* festgelegte Frist 24. August 2023, 22:00 Uhr UTC (24:00 Uhr MESZ)
D3. Vom Emittenten festgelegte Frist für die Abstimmung (hier: für die Stimmabgabe durch Briefwahl) 30. August 2023, 14:00 Uhr UTC (16:00 Uhr MESZ)
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 1
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP1
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2022 und die Geschäftslage
E3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Keine
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Keine
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 2
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP2
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts
E3 Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Keine
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Keine
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 3
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP3
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Entlastung der Mitglieder des Vorstands
E3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Verbindlicher Charakter (BV)
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Befürwortung (VF), Ablehnung (VA), Enthaltung (AB)
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 4
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP4
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
E3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Verbindlicher Charakter (BV)
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Befürwortung (VF), Ablehnung (VA), Enthaltung (AB)
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 5
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP5
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
E3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Verbindlicher Charakter (BV)
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Befürwortung (VF), Ablehnung (VA), Enthaltung (AB)
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 6 A
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP6A
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Wahl zum Aufsichtsrat Marco Lindgens
E3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Verbindlicher Charakter (BV)
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Befürwortung (VF), Ablehnung (VA), Enthaltung (AB)
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 6 B
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP6B
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Wahl zum Aufsichtsrat Jörg Weber
E3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Verbindlicher Charakter (BV)
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Befürwortung (VF), Ablehnung (VA), Enthaltung (AB)
F. Angaben der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte
F1. Gegenstand der Frist Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 AktG
F2. Anwendbare Emittentenfrist 06. August 2023, 22:00 Uhr UTC (24:00 Uhr MESZ)
     
F1. Gegenstand der Frist Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG.
F2. Anwendbare Emittentenfrist 16. August 2023, 22:00 Uhr UTC (24:00 Uhr MESZ)

*Der Begriff Teilnahme wird vorstehend ausschließlich im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 verwendet und ist nicht identisch mit der Teilnahme im Sinne von § 118 AktG.

TEIL A Inhalt der Mitteilung
A1. Eindeutige Kennung des Ereignisses c99a458c-285b-4dcb-954f-2785aab4f55f
A2. Art der Mitteilung Einladung zur Hauptversammlung
Teil B. Angaben zum Emittenten
B1. ISIN DE000A1TNLL3
B2. Name des Emittenten Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG
C. Angaben zur Hauptversammlung
C1. Datum der Hauptversammlung 31. August 2023
C2. Uhrzeit der Hauptversammlung 08:00 Uhr UTC (10:00 Uhr MESZ)
C3. Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung (GMET)
C4. Ort der Hauptversammlung in den Räumen der Gesellschaft, Duisdorfer Straße -Fliesenausstellung der AGROB BUCHTAL GmbH- in 53347 Alfter-Witterschlick
C5. Aufzeichnungsdatum 10. August 2023
C6. Uniform Resource Locator (URL) https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
D. Teilnahme* an der Hauptversammlung
D1. Art der Teilnahme* des Aktionärs Teilnahme persönlich (PH) oder durch bevollmächtigten Dritten (PX)
D2. Vom Emittenten für die Mitteilung der Teilnahme* festgelegte Frist 24. August 2023, 22:00 Uhr UTC (24:00 Uhr MESZ)
D3. Vom Emittenten festgelegte Frist für die Abstimmung (hier: für die Stimmabgabe durch Briefwahl) 30. August 2023, 14:00 Uhr UTC (16:00 Uhr MESZ)
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 1
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP1
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2022 und die Geschäftslage
E3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Keine
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Keine
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 2
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP2
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts
E3 Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Keine
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Keine
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 3
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP3
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Entlastung der Mitglieder des Vorstands
E3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Verbindlicher Charakter (BV)
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Befürwortung (VF), Ablehnung (VA), Enthaltung (AB)
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 4
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP4
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
E3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Verbindlicher Charakter (BV)
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Befürwortung (VF), Ablehnung (VA), Enthaltung (AB)
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 5
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP5
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
E3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Verbindlicher Charakter (BV)
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Befürwortung (VF), Ablehnung (VA), Enthaltung (AB)
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 6 A
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP6A
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Wahl zum Aufsichtsrat Marco Lindgens
E3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Verbindlicher Charakter (BV)
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Befürwortung (VF), Ablehnung (VA), Enthaltung (AB)
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 6 B
E1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts TOP6B
E2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Wahl zum Aufsichtsrat Jörg Weber
E3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https://deutsche-steinzeug.de/de/jahreshauptversammlung
E4. Abstimmung Verbindlicher Charakter (BV)
E5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Befürwortung (VF), Ablehnung (VA), Enthaltung (AB)
F. Angaben der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte
F1. Gegenstand der Frist Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 AktG
F2. Anwendbare Emittentenfrist 06. August 2023, 22:00 Uhr UTC (24:00 Uhr MESZ)
     
F1. Gegenstand der Frist Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG.
F2. Anwendbare Emittentenfrist 16. August 2023, 22:00 Uhr UTC (24:00 Uhr MESZ)

*Der Begriff Teilnahme wird vorstehend ausschließlich im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 verwendet und ist nicht identisch mit der Teilnahme im Sinne von § 118 AktG.